Freitag, 01. Mai 2020

Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste in der Pfarrei Mariä Heimsuchung

Der Speyerer Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann begrüßt, dass wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Die Bistümer haben für ihre Gottesdienste spezielle Schutzkonzepte entwickelt. Sie haben das Ziel, die Gesundheit der Mitfeiernden zu schützen und die Gefahr einer Ansteckung so klein wie möglich zu halten. Dazu dienen zum Beispiel eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, eine vorherige Anmeldung, der Einsatz eines Ordnungsdienstes, die Einhaltung von Abstandsregeln und der Gebrauch eines Mund-Nasen-Schutzes. „Das wird sich anders anfühlen als die Gottesdienste vor der Corona-Krise. Aber nur in dieser angepassten Weise können wir zum jetzigen Zeitpunkt in verantwortungsvoller Weise miteinander Gottesdienst feiern“, macht Bischof Wiesemann in einer Videobotschaft an die Gläubigen im Bistum Speyer deutlich

In der Pfarrei Mariä Heimsuchung werden ab Sonntag, den 03.05.2020 wieder öffentliche Gottesdienste feiert.

Hatzenbühl und Neupotz 03.05. jeweils 9 Uhr

Rheinzabern und Jockgrim 03.05. jeweils 10.30 Uhr

Der Gottesdienst in Jockgrim kann im Livestream mitgefeiert werden.

Die Werktagsgottesdienste finden ebenfalls wieder wie gewohnt statt.

Bei allen Gottesdiensten sind die aktuell geltenden staatlichen, kommunalen und kirchlichen Bestimmungen maßgeblich.

Taufen, Erstkommunionen und Firmungen können bis auf weiteres nicht stattfinden (hier gibt es keine Zeitschiene seitens des Bistums).

In den Kirchen müssen Eingang und Ausgang getrennt ausgewiesen werden, ebenso gibt es markierte Sitzplätze (weil das Abstandsgebot einzuhalten ist).

Für die Sonntagsgottesdienste braucht es Anmeldungen. Bei der Anmeldung müssen Name, Vorname, Wohnort, Straße u. Tel. Nummer erfasst werden. Die Listen müssen mindestens 21 Tage aufbewahrt werden. Danach werden diese vernichtet. Diese Daten werden ausschließlich im Bedarfsfall der Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben.

Gläubige, die Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber haben dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Alle Gottesdienstteilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dringend wird geraten, dass Personen der Risikogruppe aus Eigenschutz nicht an den öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen sollten.

Am Eingang der Kirche gibt es einen Empfangsdienst. Die Zahl der Gottesdienstteilnehmer wird begrenzt, Maßzahl ist die Fläche. (Für Hatzenbühl heißt das 73 Teilnehmer/innen, Jockgrim 94, Neupotz 64, Rheinzabern 72). An den Eingängen müssen sich Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren (Mittel wird zur Verfügung gestellt). Es gibt markierte Plätze, Familien/Ehepaare/Personen, die im selben Hausstand leben, werden nicht getrennt gesetzt. Weitere Anweisungen können in der Dienstanweisung des Generalvikars (siehe Link) nachgelesen werden.

Ab dem 08.05. gibt es wieder ein Kirchenblatt.

Hier kann die Dienstanweisung des Generalvikars gelesen wird.

Videobotschaft des Bischofs ist zu finden: www.youtube.com/watch